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Kostenlos · Keine Anmeldung · Neu: Pflegereform 2025

Ihr pflegt. Wir prüfen, was euch zusteht.

Viele pflegende Familien lassen Leistungen ungenutzt, die ihnen zustehen. In 3 Minuten seht ihr konkret, was bei euch noch offen ist.

Jetzt kostenlos prüfen →

Kostenlos · Keine Anmeldung · 3 Minuten

37 %der Familien kennen ihre Ansprüche nicht*
3.539 €neues Auszeit-Budget seit Juli 2025
Ø 4ungenutzte Leistungen pro Pflegefall

* Quelle: pflege.de-Studie 2025, Diakonie-Umfrage 2025 (560 Pflegeberaterinnen)

„Wir wussten gar nicht, dass uns so viel zusteht. Kein Mensch hat uns das vorher erklärt.“

Familie aus München

„In 5 Minuten mehr rausgekriegt als in 2 Stunden beim Telefon mit der Pflegekasse.“

Tochter, pflegt ihren Vater seit 2 Jahren

So funktioniert es

1

3-Minuten-Check

Ihr beantwortet 5–6 kurze Fragen zu eurer Pflegesituation.

2

Persönliches Ergebnis

Wir zeigen euch, welche Leistungen für euch ungenutzt sind – mit konkreten Beträgen.

3

Klarer nächster Schritt

Ihr erhaltet eine Zusammenfassung – mit einem konkreten ersten Schritt, den ihr sofort tun könnt.

Was bei euch wahrscheinlich noch offen ist

Diese Leistungen werden am häufigsten nicht beantragt – obwohl ein Anspruch besteht

PflegegeldMonatliche Geldleistung wenn Angehörige pflegenab PG2
347–990 €/Monat
EntlastungsbetragFür Alltagsbegleitung, Tagesbetreuung, Entlastungsangeboteab PG1
125 €/Monat
Verhinderungs- & KurzzeitpflegeGemeinsamer Jahresbetrag für Auszeiten der Pflegepersonab PG2, neu seit Juli 2025
3.539 €/Jahr
Kostenlose PflegehilfsmittelPflegebox mit Einmalhandschuhen, Bettschutz u. v. m.ab PG1
bis 40 €/Monat
Steuerersparnis PflegepauschbetragJährlicher Steuerfreibetrag für pflegende Angehörigeab PG2 / Merkzeichen H
600–1.800 €/Jahr
WohnraumanpassungEinmaliger Zuschuss für barrierefreien Umbauab PG1
bis 4.000 €
Prüfen, was bei uns noch offen ist →

In 3 Minuten · kostenlos · ohne Anmeldung

Ratgeber

Häufige Fragen

Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 2 zu Hause zu?

Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld (347 €/Monat), den Entlastungsbetrag (125 €/Monat), das neue Auszeit-Budget von 3.539 €/Jahr, kostenlose Pflegehilfsmittel und mehr. Unser Check zeigt Ihnen in 3 Minuten, was konkret für Ihre Situation gilt.

Was hat sich bei der Verhinderungspflege ab Juli 2025 geändert?

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zum 1. Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengelegt. Die bisherige 6-Monats-Wartezeit entfällt vollständig. Das Geld kann flexibel für Auszeiten der Pflegeperson und Kurzaufenthalte in Pflegeeinrichtungen verwendet werden.

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen?

Ja, das ist als sogenannte Kombinationsleistung möglich. Wenn Sie nicht die vollen Sachleistungen abrufen, erhalten Sie das Pflegegeld anteilig weiter. Nutzen Sie z. B. 50 % der Sachleistungen, bekommen Sie 50 % des Pflegegeldes zusätzlich ausgezahlt.

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag von 125 €/Monat nutzen?

Der Entlastungsbetrag (1.500 €/Jahr) kann für anerkannte Entlastungsangebote eingesetzt werden: ambulante Pflegedienste, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie zugelassene Alltagsbegleitung. Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen.

Ist der Check wirklich kostenlos und ohne Anmeldung?

Ja, vollständig. Der Pflegeleistungscheck ist kostenlos, anonym und erfordert keine Registrierung. In 3 Minuten erhalten Sie eine persönliche Auswertung. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Ergebnisse als PDF per E-Mail zu.

Findet heraus, was euch zusteht.

Kostenlos, anonym und in 3 Minuten – direkt auf dem Smartphone.

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